Mobile Heizungen im Freien - Vollzug Energiegesetz GR
Gemäss den neuen Energievorschriften des Kantons Graubünden (seit 01.01.2011 in Kraft) ist der Betrieb mobiler Heizungen im Freien für gewerbliche Zwecke nur zulässig, wenn der verursachte CO2-Ausstoss kompensiert wird. Unter mobile Heizungen im Freien fallen insbesondere Heizpilze sowie Wärme- und Infrarotstrahler. Um die Zulässigkeit des Betriebs zu bescheinigen, müssen mobile Heizungen im Freien mit einer bzw. mehreren Vignette(n) versehen sein. Für die Herausgabe der Vignetten ist die Gemeinde zuständig.
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Informationen
- Datum
- 7. Oktober 2011
Dokumente
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Mobile_Heizungen_im_Freien_-_Vollzug_Energiegesetz_Graubunden.pdf (PDF, 72.44 kB) | Download | 0 | Mobile_Heizungen_im_Freien_-_Vollzug_Energiegesetz_Graubunden.pdf |
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