Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung wird vom Vorstand einberufen und vom Gemeindepräsidenten geleitet.
Die Abstimmungen werden offen durchgeführt. Sie sind schriftlich vorzunehmen, wenn 10 der anwesenden Stimmberechtigten dies verlangen.
Massgebend ist bei der offenen Abstimmung das absolute Mehr der Stimmenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident.
Bei der schriftlichen Abstimmung ist das absolute Mehr der abgegebenen gültigen Stimmen massgebend. Leere Stimmzettel werden nicht gezählt. Stehen die Stimmen ein, ist die Vorlage abgelehnt.
Ort
Festsaal im Schulhaus Samnaun-CompatschSchulstrasse 14
7562 Samnaun-Compatsch
Aufgaben
Unterlagen zu den Geschäften sind gleichzeitig zur Einsichtnahme in der Gemeindekanzlei aufzulegen.
Kompetenzen
Es darf nur über Verhandlungsgegenstände Beschluss gefasst werden, welche auf der mindestens 10 Tagen vor der Gemeindeversammlung bekanntgegebenen Traktandenliste verzeichnet sind.
Voraussetzungen
In dringenden Fällen kann der Vorstand die Gemeindeversammlung ohne die Einhaltung der 10-tägigen Frist einberufen.
Jede ordnungsgemäss einberufene Gemeindeversammlung ist beschlussfähig.
Letzte Versammlungen
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