Gesuch um Erteilung ein Lernfahrausweises
Die Gesuchsformulare können Sie hier als pdf-Datei downloaden und ausfüllen (Bitte verwenden Sie für den Ausdruck nur weisses Papier).
Vor dem Einreichen des Gesuchs haben Sie bei einem ermächtigten Optiker (oder Arzt) Ihr Sehvermögen testen zu lassen. Das Ergebnis wird direkt auf dem Gesuchsformular eingetragen. Dieser Test muss nicht beigebracht werden, wenn Sie bereits einen Führerausweis einer anderen Kategorie besitzen und die entsprechende Prüfung nicht mehr als 2 Jahre zurückliegt.
Die notwendigen Beilagen können Sie dem Gesuchsformular entnehmen.
Beachten Sie bitte:
Wir dürfen den Lernfahrausweis erst nach bestandener Theorieprüfung erteilen.
Eine bestandene Theorieprüfung gilt für zwei Jahre. Nachher muss sie wiederholt werden, es sei denn, Sie besitzen bereits einen Führerausweis, der die gleichwertige Theorie voraussetzt.
Die Gültigkeit der Lernfahrausweise ist befristet. Sie kann nur bei einzelnen Kategorien verlängert werden und zwar nur ein Mal. Als Verlängerung gilt jede Erstreckung (ohne Unterbruch) der Gültigkeitsdauer. Weitere Verlängerungen dürfen wir von Gesetzes wegen auch infolge Krankheit, Auslandaufenthalt, Militärdienst usw. nicht gewähren.
Einen neuen Lernfahrausweis der gleichen Kategorie kann nur beantragen, wer aufgrund eines Tests der Zulassungsbehörde als fahrgeeignet gilt oder nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des ersten Lernfahrausweises noch nicht alle Prüfungsmöglichkeiten ausgeschöpft hat.
Verwendung des Lernfahrausweises im Ausland
Wenn Sie mit dem Lernfahrausweis im Ausland fahren wollen, dann erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Vertretung oder beim Grenzübertritt über die dort geltenden nationalen Vorschriften. Wir raten aber grundsätzlich davon ab, Lernfahrten im Ausland zu unternehmen.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 081 861 83 00 | daniela.schmiedbauer@samnaun.swiss |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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