Gesuch zum Ausschank von gebrannten Wassern (einmaligeFestwirtschaft)
Bemerkung
Das kantonale Gesuchsformular für den Ausschank von gebrannten Wassern steht Ihnen hier zur Verfügung.
Wenn am bewilligten Anlass auch Spirituosen bzw. gebrannte Wasser (alle alkoholischen Getränke ausser Wein, Bier, Apfelwein & Champagner) ausgeschenkt werden, wird eine kantonale Gebühr erhoben.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Kanzlei | 081 861 83 00 | kanzlei@samnaun.swiss |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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