Hundesteuer Gemeinde
DieSteuer beträgt für den ersten Hund Fr. 100.00 für jeden weiteren, im selben Haushalt gehaltenen Hund Fr. 200.00 jährlich. Der Gemeindevorstand kann diese Ansätze der Teuerung anpassen.
Wird der Hund nicht während des ganzen Jahres auf Gemeindegebiet gehalten, ist die Steuer nur pro rata, mindestens jedoch für drei Monate geschuldet.
Steuerbefreiung
Von der Entrichtung der Hundesteuer sind befreit:
a) Polizeihunde;
b) Lawinenhunde;
c) Blindenführ- und Gehörlosenhunde;
d) Herdenschutzhunde.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Kanzlei | 081 861 83 00 | kanzlei@samnaun.swiss |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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