Formulare für die Arbeitslosenentschädigung
Die versicherte Person muss sich möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am ersten Tag, für den sie Arbeitslosenentschädigung beansprucht, persönlich bei ihrer Wohngemeinde oder der zuständigen Amtsstelle zur Arbeitsvermittlung melden und von da an die Kontrollvorschriften befolgen (Art. 17 Abs. 2 AVIG). Die Zustellung von Formularen per Post entbindet nicht von der persönlichen Meldepflicht.
Zur Vermeidung von Problemen mit den ausfüllbaren Formularen ist der Download des neusten Acrobat Readers empfehlenswert.
Informationen
- Datum
- 3. Januar 2024
Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Arbeitsamt | 081 861 83 00 | daniela.schmiedbauer@samnaun.swiss |