SGS - Handel "Wegleitung zur Ausfüllung der Selbstdeklaration"
Wegleitung zur Selbstdeklaration gemäss dem Gesetz der Gemeinde Samnaun über die Besteuerung des Handels (Handelssteuergesetz)
Die Steuerpflichtigen werden gebeten, ihre Buchhaltungen und anderweitigen Aufzeichnungen so anzupassen, dass eine detaillierte und lückenlose Erfassung von Erträge je Steuersatz möglich ist. Dementsprechend ist eine Erfassung von Erträgen mit verschiedenen Steuersätzen (wie z.B. Detailhandel und Lebensmittel) nur auf einem Sammelkonto in der Buchhaltung zu unterlassen.
Informationen
- Datum
- 10. Oktober 2024
Dokumente
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Wegleitung Selbstdekleration Handel 2023 (PDF, 253.72 kB) | Download | 0 | Wegleitung Selbstdekleration Handel 2023 |
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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SGS - Sondergewerbesteuern | 081 861 83 01 | reto.walser@samnaun.swiss |