Gestützt auf Art. 5 des Reglements für das Befahren von Güter- Waldstrassen mit Motorfahrzeugen der Gemeinde erteilt der Gemeindevorstand folgende Fahrbewilligungen:

Art der Bewilligung Gebühr
Jahresvignette 100.00 Fr.
Montasvignette 40.00 Fr.
Tagesvignette 10.00 Fr.

Zugehörige Objekte

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