Hundekontrolle
Gemäss dem Gesetz über das Halten von Hunden ist die Gemeinde verpflichtet, ein Verzeichnis der in der Gemeinde Samnaun gehaltenen Hunde zu führen. Jeder Hund im Alter von über drei Monaten muss bei der Hundekontrolle innert zehn Tagen vom Haltenden persönlich oder mittels Anmeldeformular angemeldet werden.
Mikrochip für Hunde
Gestützt auf Art. 16 der Tierseuchenverordnung des Bundes (SR 916.401) müssen alle Hunde in der Schweiz spätestens seit 1. Januar 2007 mit einem Mikrochip gekennzeichnet und registriert sein. Der Chip wird durch einen Tierarzt eingesetzt. Der Tierarzt meldet die Angaben des Tieres an die Amicus-Datenbank (Identitas AG, Stauffacherstrasse 130A, CH-3014 Bern).
Sachkundenachweis
Vor dem Kauf eines Hundes empfiehlt es sich mindestens einen 4-stündigen theoretischen Kurs zu besuchen. Dieser kann auch online absolviert werden. Wenn Sie den Hund erhalten, ist es zudem von Vorteil, im ersten Jahr ein praktisches Training zusammen mit Ihrem Hund zu absolvieren.
Weitere Informationen finden Sie unter www.skn-kurse.ch
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Kanzlei | 081 861 83 00 | kanzlei@samnaun.swiss |