Merkblatt
    
Nutzung von Motorfahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen durch ausländische Arbeitskräfte in Samnaun (Weisung der eidgenössischen Zollverwaltung EZV)
 
Eingeführte Motorfahrzeuge von PERSONEN MIT EINER AUFENTHALTSBEWILLIGUNG B (MIT WOHNUNG ODER STUDIO IN SAMNAUN) benötigen eine Zollbewilligung. Ebenfalls eine Zollbewilligung für ein Fahrzeug brauchen PERSONEN MIT EINER AUFENTHALTSBEWILLI-GUNG L (MIT WOHNUNG ODER STUDIO IN SAMNAUN), DIE NICHT MINDESTENS 3 MONATE OHNE UNTERBRUCH IHREN WOHNSITZ IM AUSLAND HABEN.

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Informationen

Datum
1. Dezember 2014

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