Weisung der Zollverwaltung (EZV)
Merkblatt |
Nutzung von Motorfahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen durch ausländische Arbeitskräfte in Samnaun (Weisung der eidgenössischen Zollverwaltung EZV) |
Eingeführte Motorfahrzeuge von PERSONEN MIT EINER AUFENTHALTSBEWILLIGUNG B (MIT WOHNUNG ODER STUDIO IN SAMNAUN) benötigen eine Zollbewilligung. Ebenfalls eine Zollbewilligung für ein Fahrzeug brauchen PERSONEN MIT EINER AUFENTHALTSBEWILLI-GUNG L (MIT WOHNUNG ODER STUDIO IN SAMNAUN), DIE NICHT MINDESTENS 3 MONATE OHNE UNTERBRUCH IHREN WOHNSITZ IM AUSLAND HABEN. Detail im Download! |
Informationen
- Datum
- 1. Dezember 2014
Dokumente
Name | |||
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