Individuelle Prämienverbilligung (IPV)
Individuelle Prämienverbilligung (IPV)
Um was geht es?
Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die Prämien der obligatorischen Krankenpflege-Grundversicherung (KVG) beantragen.
Downloads:
Anmeldung zum Bezug der Prämienverbilligung - Wegleitung - Anmeldung zum Bezug der Prämienverbilligung für Personen, die an der Quelle besteuert werden
Informationen
- Datum
- 1. Februar 2023
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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AHV - Zweigstelle | 081 861 83 00 | daniela.schmiedbauer@samnaun.swiss |