Gestützt auf das Gesetz über den Bevölkerungsschutz des Kantons Graubünden vom 17. Juni 2015 (BSG) erlässt die Gemeinde Samnaun nachstehendes Gesetz.

 

Kommunales Bevölkerungsgesetz (kBSG)

Dieses Gesetz bezweckt im Bereich der Gemeinde Samnaun, die Bevölkerung und ihre Lebensgrundlagen in besonderen und ausserordentlichen Lagen im Sinne von Art. 1 des Bevölkerungsschutzgesetz des Kantons Graubünden (BSG) zu schützen.

Mit dem Gesetz sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Gemeinde auf diese Fälle vorbereitet ist und auf diese Ereignisse optimal reagieren kann.

 

 

 

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